Rauchwarnmelder retten Leben
Unter Rauchmelder fallen alle technischen Geräte, die im Brandfall bei der Entwicklung von Rauch in privaten Wohnungen ebenso wie in öffentlichen Einrichtungen Alarm auslösen.
Durch den lauten, durchdringenden Alarmton des Rauchmelders werden Betroffene in einer Gefahrensituation frühzeitig gewarnt und verhelfen so zu lebenswichtiger Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen. In den meisten Fällen geht die Gefahr weniger von dem Feuer selbst aus, als von dem entstehenden Rauch und den giftigen Kohlenstoffmonoxid-Gasen, die vor dem Feuer entstehen.
Insgesamt 95% der Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung, dagegen etwa 70% durch das Feuer selbst. Das liegt vor allem daran, dass wir Menschen die entstehenden Gase während des Schlafens nicht wahrnehmen und so bereits nach wenigen Minuten bewusstlos werden und ersticken können.
Gerade in diesen Fällen dient ein Rauchwarnmelder als lebensrettende Schutzinstallation.
Rauchmelderpflicht in Deutschland
Die Verwendung von Rauchwarnmeldern ist deutschlandweit in allen Bundesländern Pflicht und dient dem Personen- und Sachschutz. Danach müssen Neu-oder Umbauten sowie Wohnungen und Häuser mit Feuermeldern ausgestattet werden. Je nach Bundesland gelten bei der Rauchmelderpflicht andere Bestimmungen.
Für Bayern und Schweinfurt gelten folgende Bestimmungen: Seit dem 31.12.2017 müssen gesetzlich alle Wohnungen und Häuser mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Wo sind Rauchmelder laut Rauchmelderpflicht anzubringen?
- Schlafräume
- Kinderzimmer
- Flure, Fluchtwege (mind. ein Rauchmelder)
- Einfamilienhäuser mit offener Treppe auf jedem Stockwerk ein Rauchmelder
Wer muss den Brandmelder installieren?
Der Eigentümer bzw. Vermieter ist für die rechtmäßige Montage und Installation verantwortlich.
Wer ist für die Wartung (Betriebsbereitschaft) des Rauchmelders verantwortlich?
- In Eigentumswohnungen: der Eigentümer.
- In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner, aber der Vermieter ist in der Pflicht, die von ihm oder durch Dritte installierten Melder betriebsbereit zu halten und Wartungen zu übernehmen.